Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Online-Medienarchiv der Verwaltungsgemeinschaft Markt Bad Birnbach und Gemeinde Bayerbach, nachfolgend auch "Gemeinde" genannt.
- Allgemeines
- Die Gemeinde stellt ein Online-Medienarchiv zur Verfügung. Den Nutzern steht es frei, die aufrufbaren Fotos und Filme vorbehaltlich der in Punkt IV. der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ getroffenen Regelungen zu nutzen.
- Als Nutzung im Sinn dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gilt jede Form der Veröffentlichung des Fotos- und Filmmaterials oder eines Teiles davon. Dazu gehören auch Layout, Kopie, Projektion, Reproduktion, Abdruck, Einscannen und jede Form der Speicherung des Fotos- und Filmmaterials auf elektronischen Datenträgern, und auch dann, wenn es sich nur um Teile handelt.
- Die Nutzung des Online-Medienarchivs der Gemeinde erfolgt ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv und nur zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Eine vertragliche Verpflichtung der Gemeinde entsteht nicht. Allfälligen abweichenden Geschäftsbedingungen des Benutzers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Der Benutzer des Online-Medienarchivs der Gemeindeerklärt ausdrücklich, dass er diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zustimmt. Benutzer im Sinne dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ist jeder, der sich Zugang zum Online-Medienarchiv der Gemeinde verschafft, gleichgültig, ob er Foto- oder Filmmaterial aus diesem Angebot herunter lädt oder nicht.
- Die Nutzung der im Online-Medienarchiv der Gemeinde hinterlegten Foto- und Filmdateien ist unentgeltlich. Das herunter geladene, digital übermittelte Foto- und Filmmaterial bleibt jedoch stets Eigentum der Kurverwaltung Bad Birnbach oder eines gesondert genannten Urhebers.
- Internet-Datenbank
- Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Erreichbarkeit des Online-Medienarchivs der Gemeinde. Es bleibt der Gemeinde jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu erweitern. Die benötigte Internet-Browser-Software ist durch den Benutzer selbst zu beschaffen. Ebenso trägt der Benutzer alle Kosten, die beim Download an Provider- und Telekommunikationsgebühren entstehen.
- Die Gemeinde trifft keine Verpflichtung, die Foto- und Filmdateien durch Abspeicherung auf einer Compact Disc oder auf andere Weise in einem anderen Format anzubieten bzw. eine Bestellung von Foto- und Filmmaterial in diversen Formaten anzunehmen oder einer Bestellung durch Beauftragten eines Dritten Folge zu leisten. Die Nutzung der auf Compact Disc oder anderen Datenträgern gespeicherten Foto- und Filmdaten unterliegt denselben Nutzungsbedingungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ wie herunter geladene Foto- und Filmdaten.
- Haftung
- Für Fehler und Defekte an Hard- und Software, die bei der Online-Recherche, der Datenübermittlung oder der Nutzung des Online-Medienarchivs der Gemeinde entstehen oder für sonstige Schäden, insbesondere auch solche, die bei der Verwendung der vom Dritten zur Abspeicherung von Foto- und Filmdateien benutzten Datenträger entstehen, übernimmt die Gemeinde Haftung.
- Ferner übernimmt die Gemeinde keine Haftung für die Eignung eines Fotos, Films oder der Datenmenge eines Fotos oder Filmes für den vom Benutzer verfolgten Zweck. Die Gemeinde stellt das Online-Medienarchiv so zur Verfügung, wie es ist, also mit allen eventuell enthaltenen Fehlern.
- Die Gemeindeübernimmt keine Garantie, dass die zur Verfügung gestellten Internetseiten, Foto- und Filmdateien sowie auf Compact Disc oder anderen Medien befindlichen Dateien frei von Viren, unautorisierten Programm-, Java- oder Quellcodes oder eventuell anderen funktions- oder geschäftsstörenden Teilen und Komponenten sind.
- Der Benutzer haftet für jede diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ widersprechende, sowie für jede sonstige missbräuchliche bzw. rechtswidrige Nutzung des Online-Medienarchivs der Gemeinde und den dort zur Verfügung gestellten Foto- und Filmdaten. Sollte der Benutzer des Online-Medienarchivs der Gemeinde die Bilder dennoch in einer unzulässigen Art und Weise nutzen, so verpflichtet er sich, die Gemeinde für allfällige dadurch entstehende Schäden in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten. Ferner wird er die Gemeinde schad- und klaglos halten, soweit aus der Nutzung, auch einer erlauben, Ansprüche an die Kurverwaltung Bad Birnbach herangetragen werden.
- Nutzungsbeschränkung
- Die Foto- und Filmdaten dürfen nur dann verwendet werden, wenn ein Zusammenhang mit Bad Birnbach deutlich erkennbar ist und Bad Birnbach ausdrücklich in der Quellangabe gut sichtbar genannt wird. Bei Veröffentlichung der Foto- und Filmdaten des Online-Bilderarchivs der Gemeinde erhält die Gemeinde nach Erscheinen jeweils unaufgefordert ein Belegexemplar. Die Gemeinde muss über die Verwendung ausdrücklich in Kenntnis gesetzt werden (Art, Umfang der Nutzung). Von jeder Veröffentlichung in Druckversion ist ein vollständiges Belegexemplar unaufgefordert und für die Gemeinde kostenlos zuzuschicken. Hierbei ist genau anzugeben, welche Foto- oder Filmdaten in welcher Publikation an welcher Stelle benutzt wurden. Bei elektronischen Medien erfolgt die Benachrichtigung per Email.
- Die vom Online-Medienarchiv der Gemeinde herunter geladenen Daten dürfen nicht in einer Art und Weise genutzt werden, die dem Ruf der Gemeinde , den touristischen Zielen der Gemeinde und des gesamten Ortes oder einer sonstigen öffentlichen oder privaten Einrichtung, dessen Rechts- oder Entscheidungsträger bzw. direkt oder indirekt der Gemeinde zu schaden.
- Die herunter geladenen Daten dürfen nicht direkt zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, d.h. Fotos oder Filme, die vom Online-Medienarchiv der Gemeinde heruntergeladen werden, dürfen nicht Teil eines zum Verkauf bestimmten Produktes sein (z.B. T-Shirt mit einem Bild aus dem Online-Medienarchiv der Gemeinde ). Zulässig ist jedoch die Nutzung zu Werbezwecken (z.B. Bild aus dem Online-Medienarchiv der Gemeinde in einer Werbebroschüre), da hier die Bilder lediglich der Vermarktung eines Produktes dienen, nicht jedoch direkt Teil des zum Verkauf bestimmten Produktes sind (indirekte kommerzielle Nutzung). Im Zweifelsfall ist zuvor die schriftliche Genehmigung von der Gemeinde einzuholen.
- Jegliche Bearbeitung, insbesondere die Entstellung der Bilder durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Foto-Composing, elektronische Hilfsmittel oder auf sonstige Weise ist nicht gestattet. Auch Bildteile dürfen nicht genutzt werden. Bilder dürfen daher nur als gesamtes und unbearbeitet genutzt werden. Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Benutzer schadenersatzpflichtig.
- Eine Bearbeitung/Veränderung der fertig geschnittenen Filme - insbesondere die über unseren Kanal (youtube.com/badbirnbach) online gestellt werden - ist unzulässig. Als unzulässige Bearbeitung gilt auch die Nutzung von Ausschnitten und Standbildern sowie Kürzungen, Verlängerungen und Zusammenschnitte mit anderen Materialien. Vor- und Abspäne sowie Einblendungen sind – soweit vorhanden – bei jeder Nutzung vollständig zu übernehmen.
- Footage-Filmmaterial darf und muss ausdrücklich bearbeitet werden - insbesondere Schnitt und Farbe. Eine 1:1 Veröffentlichung des Footagematerials ist nicht erlaubt. Hierbei handelt es sich um ungeschnittenes und unbearbeitetes Filmmaterial im Rohzustand. Eine Freigabe vor Veröffentlichung ist in Textform zwingend von Florian Kolbinger (florian.kolbinger@badbirnbach.de) einzuholen.
- Bearbeitungen, die den grundsätzlichen Filminhalt, die Filmaussage oder das Bildmotiv nicht verändern und darüber hinaus keine Rechte Dritter und keine berechtigten Interessen der Gemeinde verletzen, können im Ausnahmefall nach vorheriger Anfrage durch die Gemeinde schriftlich gestattet werden. Die Gemeinde ist dabei berechtigt, die Freigabe nach eigenem, freiem Ermessen auch ohne Angabe von Gründen zu erteilen oder zu verweigern. Auch nach erfolgter Freigabe liegt die Verantwortung für die Nutzung gemäß Ziffer 10 dieser Nutzungsbedingungen beim Nutzer.
- Foto- und Filmnutzungen in Zusammenhang mit erotischen, kriminellen oder sonstigen anstößigen Nutzungen sind unzulässig. Das gilt auch für Nutzungen die Minderheiten, ethnische, religiöse oder sonstige Gruppen verunglimpfen oder geeignet sind, Mitglieder dieser Gruppen in ihren Gefühlen oder Anschauungen zu verletzen. In keinem Fall dürfen Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen negativ berührt oder beeinträchtigt werden.
- Eine Nutzung zu journalistischen Zwecken ist unbeschadet der vorstehenden Absätze zulässig. Der Benutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Presserates (Pressecodex) verpflichtet.
- Für den Fall einer entgegen den vorstehend angeführten Absätzen dieses Vertragspunktes unzulässigen Nutzung der Foto- und Filmdaten des Online-Medienarchivs der Gemeinde hat der Benutzer in jedem Einzelfall binnen 14 Tagen ab Aufforderung eine Konventionalstrafe von 3.000 € (in Worten: Euro dreitausend), wertgesichert nach dem VPI 2000 (Basismonat Oktober 2003) an die Gemeinde zu zahlen. Ein darüber hinausgehender Schaden kann von der Gemeinde ebenso wie Unterlassung der Nutzung geltend gemacht werden. Jeglicher Gewinn, den ein Benutzer durch eine unzulässige direkte kommerzielle Nutzung erzielt hat, ist an die Gemeinde abzuführen. Der Benutzer ist in diesem Fall der Gemeinde gegenüber zur Rechnungslegung aus diesen Geschäften verpflichtet.
- Foto- und Filmdaten, die zum Zeitpunkt der beabsichtigten Nutzung nicht mehr auf dem Online-Medienarchiv geboten werden, dürfen nicht mehr genutzt werden. Bereits vollständig hergestellte verkörperte Produkte dürfen – soweit sie unter Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen hergestellt und angeboten/vertrieben worden sind – weitervertrieben werden, sofern nicht Rechte Dritter und/oder gerichtliche/vertragliche Unterlassungsgebote entgegenstehen.
- Verwertungs- und Urheberrechte
- Die Bilder des Online-Medienarchivs der Gemeinde sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bilder, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegen dem Benutzer. Die Weitergabe des Foto- und Filmmaterials an Dritte ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Gemeinde nicht gestattet. Für die Betextung trägt der Benutzer die alleinige Verantwortung.
- Der Nutzer selbst darf die ihm eingeräumten Rechte nicht auf Dritte übertragen. Ausgenommen ist die Weitergabe von Fotos und Filmen an Unternehmen, die vom Nutzer mit der Herstellung/technischen Durchführung einer nach diesen Nutzungsbedingungen und den allgemeinen Gesetzen/Rechtsvorschriften erlaubten Nutzung beauftragt sind. Solchen Unternehmen ist zu diesem Zweck auch der eigene Download gestattet, wobei die Dateien unverzüglich nach Erledigung des Auftrags vollständig zu löschen sind.
- Urheberrechtliche Kennzeichnung
- Die Gemeinde verlangt ausdrücklich einen Quellennachweis, und zwar in einer Weise, dass keine Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Foto oder Film bestehen können.
- Sammelnachweise reichen in diesem Sinne nur dann aus, wenn sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Foto oder Film vornehmen lässt. Der Benutzer hat die Gemeinde von der aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Als Urhebervermerk gilt z.B. Bad Birnbach, Bayerbach, Rottal Terme, Bella Vista Golfpark, Rottal Terme, Löwentempel im Kurpark Bad Birnbach, Thermensee in der Sauna-Erlebniswelt im Vitarium in der Rottal Terme, .... Sofern technisch Möglich ist der Urhebervermerk aktiv auf www.badbirnbach.de zu verlinken.
- Absatz 1. gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung in Textform getroffen wurde.
- Soweit nicht anders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetztes.
- Von jeder Veröffentlichung im Druck ist ein vollständiges Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos an die Gemeinde zu schicken.
Bei elektronischen Medien erfolgt die Benachrichtigung per Email.
- Die Nennung des Fotografen im Quellennachweis ist nicht zwingend notwendig, wäre aber eine Wertschätzung der Arbeit des Fotografen und ist daher gerne gesehen.
- Gerichtsstand, Sonstiges
- Nebenabreden zu diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Das gilt auch für das Abgehen, für eine Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Für sämtliche, sich aus der Nutzung des Online-Medienarchivs der Gemeinde ergebende Streitigkeiten wird die Anwendbarkeit materiellen deutschen Rechts vereinbart. Auch bei der Nutzung des Online-Medienarchivs der Gemeinde durch ausländische Benutzer gilt die Anwendung des deutschen Rechts als vereinbart.
- Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einer auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ vereinbarten Nutzung des Online-Medienarchivs der Gemeinde gilt im Nichtverbraucherverkehr der allgemeine Gerichtsstand der Gemeinde.
- Sofern eine Bestimmung der gegenständlichen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ nichtig ist, verpflichten sich die Parteien ausdrücklich, rechtswirksame Bestimmungen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommen, zu vereinbaren. Die Wirksamkeit sämtlicher übrigen Bestimmungen wird durch die unwirksame Bestimmung nicht berührt.
Bad Birnbach, den 30.11.2016